Warum Barrierefreiheit wichtig ist:
Ein barrierefreies Zuhause ist nicht nur komfortabel, sondern auch essenziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Pflegebedarf. Es ermöglicht mehr Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag.
Fördermöglichkeiten:
Pflegebedürftige Personen mit den Pflegegraden 1 bis 5 können von der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000€ für Wohnungsanpassungen erhalten. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einem Haushalt kann der Zuschuss sogar auf bis zu 16.000€ erhöht werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Türverbreiterungen
- Treppenlifte
- Badezimmerumbauten
- Anbringung von Haltegriffen
- uvm. wir beraten Sie gerne!
Vorteile einer barrierefreien Wohnumgebung:
- Erhöhte Sicherheit und Sturzprävention
- Mehr Selbstständigkeit im Alltag
- Komfortables und unabhängiges Leben
- Vermeidung oder Verzögerung eines Umzugs in ein Pflegeheim
Wie beantragen Sie die Förderung?
- Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung, um sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf des Antragsverfahrens zu informieren.
- Bedarfsermittlung: Lassen Sie durch einen Arzt oder dem MDK den Bedarf für die notwendigen Umbaumaßnahmen ermitteln.
- Kostenvoranschläge einholen: Sammeln Sie Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, die die Umbaumaßnahmen durchführen können.
- Antragstellung: Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Gutachten/Verordnung, Kostenvoranschläge, etc.) bei Ihrer Pflegekasse ein.
- Genehmigung abwarten: Warten Sie auf die Genehmigung durch die Pflegekasse, bevor Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
- Durchführung der Maßnahmen: Nach Erhalt der Genehmigung können die Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.
- Erstattung: Reichen Sie die Rechnungen nach Abschluss der Arbeiten bei der Pflegekasse ein, um die Erstattung des Zuschusses zu erhalten.
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